Allgemeine Geschäftsbedingungen der Energiegestalter GmbH für die Nutzung digitaler Services und die Unterstützung von in diesen AGB beschriebenen Fördermaßnahmen.

1. Geltungsbereich

(1) Für alle entgeltlichen und unentgeltlichen Aufträge durch Sie im obigen Rahmen (im Folgenden “Kunde” oder “Sie”) gelten die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (“AGB”) der Energiegestalter GmbH, Zionskirchstraße 73a, 10119 Berlin, Deutschland, eingetragen in das Handelsregister des AG Charlottenburg unter der Registernummer HRB 214467 B (im Folgenden “Energiegestalter”).

(2) Die AGB gelten unabhängig davon, ob der Kunde Verbraucher oder Unternehmer ist. Der Kunde ist Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, soweit der Zweck der beauftragten Leistungen nicht überwiegend seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Dagegen ist Unternehmer im Sinn des § 14 BGB jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die beim Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

(3) Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung durch den Energiegestalter nicht.

2. Definitionen für den Förderservice

Für die Unterstützung von Fördermaßnahmen für das KfW-Produkt “Heizungsförderung für Privatpersonen” (Zuschuss 458) gemäß der Richtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen vom 21.12.2023 (im Folgenden “Förderservice”) gelten die folgenden Definitionen:

3. Leistungsbeschreibung

Abhängig vom gebuchten Service, gilt die nachfolgende Leistungsbeschreibung. Die Services sind kostenpflichtig, es sei denn, es ist ausdrücklich etwas anderes angegeben.

3.1 Förderservice

Das Produkt “Förderservice” richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB.

Im Rahmen des “Förderservice” wird der Kunde ausschließlich bei der Beantragung von Fördermitteln für den Antragsteller gemäß der Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) für Anlagen zur Wärmeerzeugung (Heizungstechnik gem. Ziffer 5.3 BEG EM) in Form des KfW-Produktes “Heizungsförderung für Privatpersonen” (Zuschuss 458) unterstützt.

3.1.1 Kostenfreier Vertrag zur Fördermaßnahme

Der Energiegestalter stellt zunächst unter https://app.energie-gestalter.de/foerderservice eine automatische Umfrage bereit, mit der ein Kunde die Förderfähigkeit der Fördermaßnahme seiner Kunden (dem Antragsteller) prüfen kann. Der Kunde stellt hierbei (etwa als Heizungsinstallateur) die Anfrage für einen seiner eigenen Endkunden, den Antragsteller, wie etwa einen Hauseigentümer. In diesem Fall schließt der Kunde einen Vertrag mit dem Energiegestalter. In der Umfrage werden verschiedene Angaben zu der Fördermaßnahme abgefragt, auf deren Grundlage der Energiegestalter automatisiert und in der Regel innerhalb weniger Minuten das Prüfergebnis auf der Webseite anzeigt und dem Kunden, sofern er sich registriert hat, auch per E-Mail mitteilt. Diese Leistung erfolgt unentgeltlich.

3.1.2 Kostenpflichtiger Vertrag zur Fördermaßnahme: 

(1) Für den Fall, dass nach der Umfrage grundsätzlich eine Förderfähigkeit der Fördermaßnahme besteht, hat der registrierte Kunde die Möglichkeit, den Energiegestalter kostenpflichtig damit zu beauftragen, ihn im Antragsverfahren bei der Erstellung von BzA und BnD sowie der Prüfung der dazu notwendigen Dokumente für den Antragsteller zu begleiten. Der Kunde muss dazu bereits vom Antragsteller mit der Durchführung des geplanten Bauvorhabens (allerdings nur mit aufschiebender / auflösender Bedingung) beauftragt sein.

(2) Die kostenpflichtige Leistungserbringung erfolgt in der Regel in drei Teilschritten, nämlich (a) der Prüfung des Liefer- und Leistungsvertrages im nachfolgend beschriebenen Umfang, (b) Erstellung der BzA (ggf. durch einen geeigneten Dritten) und (c) nach Durchführung der Maßnahme Erstellung der BnD (ggf. durch einen geeigneten Dritten) mit der vorherigen Prüfung aller dafür notwendigen Unterlagen, wie z.B. der Rechnungen, des VdZ-Formulars etc.

Die Prüfung des Liefer- und Leistungsvertrages umfasst ausschließlich die Prüfung von:

Der Kunde ist damit einverstanden, dass der Energiegestalter sowohl dem Kunden und nach eigenem Ermessen zusätzlich auch dem Antragsteller die BzA- und BnD-ID übermittelt.

Der Kunde kann den Energiegestalter auch nur mit der Erstellung einer BnD beauftragen. In diesem Fall findet die unter Ziffer 7 dieser AGB dargestellte Förder-Garantie jedoch keine Anwendung.

(3) Der Energiegestalter erstellt die BzA in der Regel binnen fünf Werktagen (Montag bis Freitag) nach Abschluss des kostenpflichtigen Vertrags, nicht jedoch später als dreißig Tage. Die Frist berechnet sich für Unternehmer ab dem Tag der Annahme des Angebots (siehe Ziffer 4.1 (2) dieser AGB). Die weiteren vertragsgemäßen Leistungen hängen von der Bearbeitungsdauer beim Fördermittelgeber und des Antragstellers / Kunden ab. Der Leistungsnachweis (Erstellung der BzA) erfolgt per Mitteilung an die E-Mail-Adresse des Kunden und des Antragstellers, die jeweils vom Kunden angegeben wurden.

(4) Die Verpflichtung zur Leistungserbringung entfällt, wenn der Fördermittelantrag offensichtlich erfolglos sein wird und der Energiegestalter dies nicht zu vertreten hat, etwa wenn bekanntlich keine Fördermittel mehr zur Verfügung stehen, das Förderprogramm eingestellt oder ausgesetzt wird. Bei Nichtverfügbarkeit der Fördermittel vor Antragstellung wird der Energiegestalter den Kunden unverzüglich unterrichten.

3.2 Hydraulischer Abgleich

Der Service zum hydraulischen Abgleich richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB.

Im Rahmen der Nutzung des Services „Hydraulischer Abgleich“ stellen wir Ihnen eine Softwarelösung zur Verfügung, die die Ermittlung der notwendigen Einstellwerte für einen hydraulischen Abgleich nach Verfahren B (DIN 12831) ermöglicht. Der hydraulische Abgleich ist eine von uns entwickelte Software, die ein automatisiertes Berechnungsverfahren nutzt, um die Hydraulik sowie die notwendigen Einstellkenngrößen für Thermostatventile zu berechnen. Weiterhin werden die Parameter für die Umwälzpumpe und die Einstellung der Heizkurve durch diese Software bestimmt.

Die Software ermöglicht folgende Berechnungen:

Die Ergebnisse der Softwarenutzung werden in einem schriftlichen Dokument zusammengefasst und enthält:

Es ist zu beachten, dass der Hydraulische Abgleich eine Softwarelösung zur Ermittlung von Einstellwerten darstellt. Die Durchführung des hydraulischen Abgleichs vor Ort, einschließlich der Vornahme der Einstellungen an den Heizkörpern und der Umwälzpumpe, obliegt dem Nutzer.

3.3 Anmeldeservice & Elektroschaltplan-Erstellung

Der Service zum Anmeldeservice und zur Elektroschaltplan-Erstellung richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB mit Sitz in Deutschland.

Dieser Service umfasst die Unterstützung des Kunden bei der Anmeldung zuvor ausgewählter elektrischer Erzeugungsanlagen bei in Deutschland ansässigen Verteilnetzbetreibern und der anschließenden Registrierung dieser Anlagen im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur für den Endkunden des Kunden (im Folgenden “Anlagenbetreiber”).

Der Kunde gibt die für die Beauftragung und Anmeldung relevanten Daten in den hierfür vorgesehenen digitalen Klickstrecken unter https://app.energie-gestalter.de/anmeldeservice ein und lädt ergänzende Dokumente in den hierfür vorgesehenen Uploadbereichen hoch. Die digitale Antragsstrecke ergänzt die Angaben des Kunden automatisch um ausgewählte technische Angaben zu den jeweils ausgewählten Erzeugungsanlagen. Die Bearbeitung und Einreichung durch Sachbearbeiter des Energiegestalters erfordert eine Vollmacht, unterschrieben durch Anlagenbetreiber und Anlagenerrichter. Der Kunde hat hierfür die durch den Energiegestalter zur Verfügung gestellte Vollmacht zu verwenden und kann diese anschließend im Rahmen der Antragstellung unterschrieben als digitalen Scan oder Fotokopie hochladen. Anlagenerrichter ist hierbei das Fachunternehmen, das die Anlage beim Anlagenbetreiber errichtet oder noch errichten soll.

Nach Vertragsschluss werden die eingereichten Unterlagen durch Sachbearbeiter des Energiegestalters bearbeitet und für den zuständigen Verteilnetzbetreiber aufbereitet. Ein projektbezogener Elektroschaltplan wird erstellt. Bevollmächtigt durch den Anlagenbetreiber und Anlagenerrichter reichen unsere Sachbearbeiter anschließend die aufbereiteten Antragsunterlagen bei dem im Rahmen der Antragsstrecke ausgewählten Verteilnetzbetreiber ein. Mit Einreichen des Netzanschlussbegehrens nimmt der Energiegestalter eine vorläufige Registrierung der Anlage im Marktstammdatenregister vor.

Der Verteilnetzbetreiber überprüft die eingereichten Antragsunterlagen und versendet nach erfolgreicher Prüfung eine netztechnische Stellungnahme (NTS) an den Anlagenbetreiber. Hierbei gilt für den Verteilnetzbetreiber § 8 des Erneuerbare-Energie-Gesetzes (EEG 2023). Der Energiegestalter hat keinen
Einfluss auf die Bearbeitungsdauer durch den Verteilnetzbetreiber. Werden die in § 8 EEG 2023 genannten Fristen überschritten, weist der Energiegestalter den Verteilnetzbetreiber in regelmäßigen Abständen auf diesen Zustand hin und bittet um Bearbeitung. Nach erfolgreicher Prüfung und Versendung der netztechnischen Stellungnahme an den Anlagenbetreiber darf der Anlagenerrichter die angemeldeten elektrischen Anlagen errichten.

Nach erfolgter Errichtung der Anlage(n) durch den Anlagenerrichter ist/ sind diese durch den zugehörigen konzessionierten Elektrofachbetrieb / Anlagenerrichter beim zuständigen Verteilnetzbetreiber fertig zu melden. Die hierfür benötigten Formulare werden durch den Verteilnetzbetreiber direkt an den Kunden oder Anlagenbetreiber versendet.

Nach Meldung der Fertigstellung der Erzeugungsanlage kann die Inbetriebsetzung erfolgen. Dies setzt voraus, dass der Anlagenerrichter einen Termin mit dem Verteilnetzbetreiber zur Zählersetzung und Inbetriebnahme vereinbart und ein entsprechendes Inbetriebnahmeprotokoll durch den Anlagenerrichter ausgefüllt und unterschrieben wird. Dies ist vom Kunden sicherzustellen. Der Energiegestalter kann Anlagenbetreiber und Anlagenerrichter auf Nachfrage beim Ausfüllen der Formulare unentgeltlich unterstützen. Die Verantwortung für die sachgerechte Inbetriebnahme obliegt zu jeder Zeit dem Anlagenerrichter

Nach der erstmaligen Inbetriebnahme wird die Registrierung der elektrischen Erzeugungsanlagen, die über den Energiegestalter angemeldet wurden, durch einen Sachbearbeiter des Energiegestalters im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur finalisiert (Statusänderung “in Betrieb”). Voraussetzung hierfür ist das vollständige zur Verfügung stellen der notwendigen Daten durch den Anlagenbetreiber (Datum der erstmaligen Inbetriebnahme nach EEG). Die Registrierung im Marktstammdatenregister muss innerhalb von vier Wochen nach der erstmaligen Inbetriebnahme vollzogen werden. Andernfalls drohen dem Anlagenbetreiber Vergütungsausfälle. Dies hat der Kunde sicherzustellen. Für etwaige Verzögerungen verursacht durch die fehlende Bereitstellung von Daten durch den Anlagenbetreiber oder dem Kunden und für daraus resultierende Schäden haftet der Energiegestalter nicht. Nach erfolgreicher Registrierung erhält der Anlagenbetreiber die notwendigen Informationen, um den Account im Marktstammdatenregister auf seine Person zu übertragen. Ab diesem Zeitpunkt ist der Anlagenbetreiber für die Prüfung der angegebenen Daten sowie für alle künftigen Dateneingaben und die Pflege des Accounts im Marktstammdatenregister verantwortlich.

Beauftragt der Kunde den Energiegestalter nur mit der Erstellung eines projektbezogenen Elektroschaltplans, ist eine Anmeldung beim zuständigen Verteilnetzbetreiber nicht im Leistungsumfang des Energiegestalters enthalten.

Wenn der Kunde nach der ersten Erstellung des Elektroschaltplans Änderungen wünscht, oder wenn Änderungen an wichtigen Anlagenteilen wie Wechselrichtern, Stromspeichern, Notstromversorgungen, Wallboxen oder Wärmepumpen vorgenommen werden müssen, die eine Anpassung des Schaltplans oder eine Meldung an den Verteilnetzbetreiber erfordern, behält sich der Energiegestalter vor, diese zusätzlichen Arbeiten in Rechnung zu stellen.

3.4 Zählerschrankcheck

Der Zählerschrankcheck richtet sich sowohl an Verbraucher im Sinne des § 13 BGB als auch an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB.

Der Zählerschrankcheck beinhaltet die Prüfung auf Eignungsfähigkeit der vorhandenen Zähleranlage für die geplanten Anlagen (z.B. Photovoltaik, Wärmepumpe). Als Grundlage für diese Prüfung dienen die vom Kunden gemachten Angaben und hochgeladenen Fotos in unserem Antragsformular (https://app.energie-gestalter.de/zaehlerschrankcheck).

Nach einer kurzen technischen Begutachtung der mitgeteilten Angaben und Fotos erhält der Kunde, unter Beachtung der jeweilig gültigen technischen Anschlussbedingungen (TABs) des zugehörigen Verteilnetzbetreibers, eine fachliche Expertise über die weitere Verwendung der Zählerschrankanlage für das geplante Projekt in elektronischer Form (z.B. per E-Mail) zugesandt.

3.5 Energiesystemberatung

Die Energiesystemberatung richtet sich sowohl an Verbraucher im Sinne des § 13 BGB als auch an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB.

Unsere Energiesystemberatung unterstützt Sie bei der Entscheidungsfindung für die Auswahl eines passenden Systems Ihrer Heizungsanlage. Denn jedes Gebäude und die Bedürfnisse der Eigentümer sind individuell, sodass es oft schwerfällt, die optimale Lösung zu finden.

Wichtig: Unsere Energiesystemberatung dient lediglich als Unterstützung für Ihre Entscheidungsfindung. Wir bieten Ihnen umfassende Informationen und Empfehlungen, damit Sie eine fundierte Entscheidung treffen können. Die finale Entscheidung und Umsetzung liegt jedoch in Ihrer Verantwortung.

Unsere Energiesystemberatung läuft in der Regel wie folgt ab:

  1. Kontaktformular: Sie füllen unser Kontaktformular (https://app.energie-gestalter.de/energiesystemberatung) aus und wir melden uns bei Ihnen.
  2. Fragenkatalog: Unser Expertenteam geht mit Ihnen einige Fragen durch, sodass wir Ihre Bedürfnisse und den aktuellen Stand Ihres Hauses einschätzen können.
  3. Terminbuchung: Im Anschluss daran buchen wir mit Ihnen einen passenden Termin für eine 45-minütige Videoberatung.
  4. Videoberatung: Bei der Beratung gehen unsere Experten noch einmal gezielt auf Ihre Fragen ein und geben Ihnen qualifizierte Empfehlungen, die auf Sie zugeschnitten sind.
  5. Versand der Zusammenfassung: Nach dem Videocall erhalten Sie eine schriftliche Zusammenfassung der Ergebnisse, die für Ihre weitere Planung genutzt werden kann.

3.6 Energieeffizienzberatung

Die Energieeffizienzberatung richtet sich sowohl an Verbraucher im Sinne des § 13 BGB als auch an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB und wird nur für Bestandsbauten angeboten.

Die Energieeffizienzberatung hilft Ihnen, den Energieverbrauch Ihres Gebäudes zu analysieren und Maßnahmen zur Steigerung der Effizienz zu identifizieren.

Unsere Energieeffizienzberatung läuft in der Regel wie folgt ab:

  1. Dateneingabe: Sie geben Ihre relevanten Daten in unser Antragsformular (https://app.energie-gestalter.de/energieeffizienzberatung) ein. Sollten Sie vorab keine Fragen haben, können Sie diesen Schritt direkt durchführen. Bitte beachten Sie, dass möglichst vollständige Angaben zum Gebäude entsprechend dem Fragebogen notwendig sind.
  2. Anruf: Im Anschluss meldet sich einer unserer Experten oder Expertinnen telefonisch bei Ihnen, um auf Ihre individuellen Fragen und Wünsche einzugehen. Um Ihnen die bestmögliche Beratung leisten zu können, sollten Sie im Vorhinein überlegen, welche Wünsche oder Vorstellungen Sie an die Sanierung haben.
  3. Bericht: Wir erstellen einen ausführlichen Bericht, der individuell auf Ihre Angaben und Bedürfnisse abgestimmt ist und konkrete Handlungsempfehlungen enthält. Für die Erstellung des Berichts benötigen wir von Ihnen detaillierte Gebäudepläne. Diese dürfen nicht verblichen, unvollständig gescannt, ohne Bemaßung oder allgemein unvollständig sein.
  4. Abschlussgespräch: Abschließend führt Ihr Ansprechpartner oder Ihre Ansprechpartnerin ein weiteres Gespräch mit Ihnen, um Ihre Fragen zum Bericht und das weitere Vorgehen zu besprechen.

4. Vertragspartner, Vertragsschluss 

Mit Ausnahme des in Ziffer 3.1.1 genannten Service, muss der Kunde sich für die Inanspruchnahme der übrigen in Ziffer 3 dieser AGB genannten Services zunächst über die Website https://app.energie-gestalter.de/selfcare/registrieren registrieren, in dem er ein persönliches Nutzerprofil anlegt. Verfügt der Kunde über einen Viessmann IAM Zugang, kann er sich direkt mit diesem anmelden. Eine nochmalige Registrierung ist dann nicht erforderlich. Der Kunde ist dafür verantwortlich, bei der Registrierung wahre und vollständige Angaben zu machen.

4.1 Förderservice

(1) Kostenfreier Vertrag zur Fördermaßnahme

(a) Ein kostenfreier Vertrag mit dem Energiegestalter über die Prüfung der Förderfähigkeit einer Fördermaßnahme kommt zustande, sobald der Kunde die in dem Online-Formular abgefragten Informationen vollständig erfasst und das Formular online an den Energiegestalter mittels des Buttons “Anspruch kostenlos prüfen” übersandt hat. Der Energiegestalter erbringt die in Ziffer 3.1.1 dieser AGB beschriebenen Leistungen ohne eine ausdrückliche Annahmeerklärung. Eine Registrierung des Kunden ist für die Nutzung dieses Services nicht erforderlich. Die eingegebenen Daten und Informationen werden in diesem Fall jedoch nicht gespeichert und der Kunde muss sämtliche Daten und Informationen im Rahmen der Beauftragung des Energiegestalter nach Ziffer 4.1 (2) dieser AGB erneut eingeben.

(b) Bei der Angabe von Informationen durch den Kunden hat der Kunde zu beachten, dass seine Angaben vollständig und richtig sein müssen, da die von ihm gemachten Angaben subventionserhebliche Tatsachen im Sinne des § 264 StGB (Strafgesetzbuch) in Verbindung mit § 2 SubvG (Subventionsgesetz) darstellen und
falsche Angaben als Subventionsbetrug strafbar sein können. Der Kunde ist für die Angaben und erforderlichen Handlungen des Antragstellers im Rahmen der Antragstellung verantwortlich.

(2) Kostenpflichtiger Vertrag zur Fördermaßnahme

(a) Ein kostenpflichtiger Vertrag zwischen dem Energiegestalter und dem Kunden über die Unterstützung im Zusammenhang mit dem Fördermittelantrag kommt nach den allgemeinen Regeln durch Angebot und Annahme zustande. Nachdem der Kunde unter Verwendung seines Nutzeraccounts unter https://app.energie-gestalter.de/foerderservice die Prüfung der Förderfähigkeit nach Ziffer 3.1.1 dieser AGB durchgeführt hat, wird er (i) über die Förderfähigkeit seiner Maßnahme informiert (E-Mail oder Mitteilung über ein Bestätigungs-Fenster auf der Energiegestalter Webseite) und muss dann auf den Link zur Beauftragung des Energiegestalters klicken, und (ii) sodann die weiteren förderrelevanten Angaben erfassen, (iii) die Rechnungsanschrift eingeben, soweit diese nicht bereits in einem zugehörigen Kundenaccount hinterlegt ist, und (iv) diese Informationen dann mittels des Buttons “Jetzt für …€ (… € netto) beauftragen” an den Energiegestalter übermitteln. Damit gibt der Kunde das Angebot ab, den Energiegestalter kostenpflichtig zu beauftragen.

Ziffer 4.1 (1) (b) dieser AGB gilt entsprechend.

(b) Der Energiegestalter schickt daraufhin dem Kunden eine automatische Empfangsbestätigung per E-Mail zu, in welcher die Bestellung des Kunden nochmals aufgeführt wird und die der Kunde über die Funktion „Drucken“ ausdrucken kann. Die automatische Empfangsbestätigung dokumentiert lediglich, dass die Bestellung des Kunden beim Energiegestalter eingegangen ist und stellt keine Annahme des Auftrags dar. Der Vertrag kommt erst durch Annahme durch den Energiegestalter zustande.

(c) Sobald der Kunde alle notwendigen Dokumente (insbesondere den Liefer- und Leistungsvertrag) an den Energiegestalter übermittelt hat, überprüft der Energiegestalter das Angebot zum Auftrag des Kunden. Dies erfolgt in der Regel innerhalb von fünf Werktagen nach Eingang des Angebots. Der Energiegestalter erklärt die Annahme oder Ablehnung zeitnah per E-Mail, Fax, Telefon, postalisch oder durch anderweitige Mitteilung (Annahmeerklärung). Der Energiegestalter kann die Annahme auch dadurch erklären, dass er die BzA erstellt bzw. erstellen lässt und dem Kunden die BzA-ID übermittelt. Mit der Annahmeerklärung oder in einer separaten E-Mail wird der Vertragstext (bestehend aus Bestellung und Annahmeerklärung bzw. Erklärung über die Erstellung der BzA und die Erteilung der BzA-ID sowie dem Förder-Garantie-Zertifikat) dem Kunden von uns auf einem dauerhaften Datenträger (E-Mail oder Papierausdruck) zugesandt (Vertragsbestätigung). Sollte die Annahme nicht binnen dreißig Tagen erfolgen, so gilt das Angebot zum Auftrag als abgelehnt.

4.2 Hydraulischer Abgleich / Anmeldeservice & Elektroschaltplan-Erstellung / Zählerschrankcheck / Energiesystemberatung / Energieeffizienzberatung

(1) Vertragsschluss

Ein kostenpflichtiger Vertrag zwischen dem Kunden und dem Energiegestalter über die Nutzung der in Ziff. 3.2 (Hydraulischer Abgleich), 3,3 (Anmeldeservice & Elektroschaltplan-Erstellung), 3.5 (Energiesystemberatung) und 3.6 (Energieeffizienzberatung) dieser AGB genannten Services kommt jeweils nach den allgemeinen Regeln durch Angebot und Annahme zustande. Gleiches gilt für den unentgeltlichen Vertrag in Bezug auf den unter Ziff. 3.4 dieser AGB genannten Service “Zählerschrankcheck”. Vor Vertragsschluss wird der Kunde auf der Website www.energie-gestalter.de sowie in den zur Verfügung gestellten AGB’s umfassend über Leistungsinhalt und bei kostenpflichtigen Services zusätzlich über Preise und Zahlungsmodalitäten informiert.

Nach erfolgreicher Registrierung kann der Kunde über die Website www.energie-gestalter.de eine Bestellung aufgeben, in dem er

alle erforderlichen Informationen in das Antragsformular einträgt. Nach Eingabe der Daten wird dem Kunden sowohl der Brutto- als auch der Nettopreis auf dem Button für die Beauftragung angezeigt. Der Kunde bestätigt seine Bestellung mittels Klick auf den Button “Jetzt für … € (… € netto) beauftragen” in dem dafür vorgesehenen Online-Formular am Ende der Klickstrecke

Der Energiegestalter übersendet dem Kunden eine automatische Empfangsbestätigung per E-Mail zu, in welcher die Bestellung des Kunden nochmals aufgeführt wird, und nimmt damit das Angebot zum Vertragsschluss an. Mit Erhalt dieser Empfangsbestätigung kommt ein kostenpflichtiger Vertrag zwischen dem Kunden und dem Energiegestalter zustande.

(2) Änderungsanzeige beim Verteilnetzbetreiber/Elektroschaltplan-Anpassung

Begehrt der Kunde eine Änderungsanzeige beim Verteilnetzbetreiber bzw. die Anpassung eines bereits erstellten Elektroschaltplans, übermittelt der Energieberater dem Kunden ein entsprechendes Angebot an dessen E-Mail-Adresse. Mit der Zustimmung des Kunden zu diesem Angebot kommt ein separater Vertrag zwischen dem Kunden und dem Energieberater zur Einreichung der Änderungsanzeige beim Verteilnetzbetreiber zustande.

4.3 Änderungen der AGB

Gegebenenfalls bittet der Energiegestalter bei wesentlichen Änderungen der AGB den Kunden, die neuen AGB (etwa durch das Anklicken einer Checkbox) zu akzeptieren. Hierdurch wird ein bestehender Vertrag nach den dann geltenden veränderten AGB fortgeführt. Für Änderungen der AGB in zumutbarem Umfang steht dem Energiegestalter auch das Verfahren des Ziffer 11 zur Verfügung.

5. Preise und Rechnungsstellung

Für die Leistungserbringung gemäß den Ziffern 3.1.2 bis 3.3 sowie 3.5 und 3.6 dieser AGB’s berechnet der Energiegestalter eine Gebühr, die dem Kunden vor der Beauftragung angezeigt wird. Alle Preisangaben sind brutto und enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer. Der Energiegestalter erstellt für seine Leistungen entsprechende Rechnungen. Weitere Kosten fallen nicht an, sofern der Kunde keine Änderungsanträge (z.B. nachträgliche Änderung des Fördermittelantrags, des Elektroschaltplans oder Änderungsanzeige beim Verteilnetzbetreiber) stellt. Für solche Änderungen fallen zusätzliche Gebühren an.

5.1 Förderservice

(1) Der Energiegestalter erstellt für seine Leistungen zwei separate Rechnungen. Die erste Rechnung wird nach Benachrichtigung des Kunden zur erfolgreichen Erstellung der BzA (“Bestätigung zum Antrag„), spätestens jedoch einen Monat nach Vertragsschluss gestellt. Die zweite Rechnung wird nach Benachrichtigung des Kunden zur erfolgreichen Erstellung der BnD (“Bestätigung nach Durchführung„), spätestens jedoch 36 Monate nach Vertragsschluss gestellt. Rechnungen sind sofort und ohne Abzug zur Zahlung fällig.

(2) Sollte der Fördermittelantrag des Kunden entgegen eines positiven Prüfergebnisses der Förderfähigkeit von dem Energiegestalter durch den Fördermittelgeber zurückgewiesen werden, so berechnet der Energiegestalter keine Bearbeitungsgebühren. Dies gilt jedoch nur, soweit die Zurückweisung des Fördermittelantrags nicht durch mangelnde, nicht wahrheitsgemäße oder verspätete Bereitstellung förderrelevanter Informationen durch den Kunden oder Antragsteller verursacht wird.

5.2 Hydraulischer Abgleich

Die Rechnungsstellung erfolgt direkt nach Vertragsschluss, da der Kunde sofortigen Zugang zur Software erhält und somit die Leistung seitens des Energiegestalters erbracht ist.

5.3 Anmeldeservice & Elektroschaltplan-Erstellung

Der Energiegestalter rechnet seine Leistungen wie folgt ab:

5.4 Energiesystemberatung, Energieeffizienzberatung

Die Rechnungsstellung erfolgt, nachdem der Beratungsbericht fertiggestellt und per E-Mail an den Kunden versandt wurde.

6. Zahlungsarten und Zurückbehaltungsrecht

(1) Die Leistungen können mittels Banküberweisung gegen Rechnung bezahlt werden. Des Weiteren kann auch ein SEPA Lastschriftmandat eingereicht werden. Andere Zahlungsarten (z.B. Kreditkarte, Paypal) stehen bis auf Weiteres nicht zur Verfügung.

(2) Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts steht dem Kunden nur für solche Gegenansprüche zu, die fällig, anerkannt und/oder rechtskräftig festgestellt sind und auf demselben rechtlichen Verhältnis wie unsere Verpflichtung beruhen.

7. Förder- und Garantiebedingungen für die Fördermaßnahmen

Für den kostenpflichtigen Förderservice gelten die folgenden Förder- und Garantiebedingungen für Fördermaßnahmen:

(1) Kommt im Rahmen des Förderservice ein kostenpflichtiger Vertrag über eine Fördermaßnahme gemäß Ziffer Ziffer 4.1 (2) dieser AGB zwischen dem Kunden und dem Energiegestalter zustande, garantiert der Energiegestalter die Richtigkeit des ermittelten Förderbetrags, die richtige Erstellung der BzA und BnD (nach bestem Wissen und Gewissen) gemäß Ziffer 7 Absatz 2 für die Fördermaßnahme, sofern die nachfolgenden Bedingungen ab Vertragsschluss und während des gesamten Verfahren über den Fördermittelantrag (soweit nicht im Folgenden anders geregelt) kumulativ erfüllt sind:

(a) Bedingungen auf Seiten des Energiegestalters/der Förderstellen

(b) Bedingungen auf Seiten des Kunden/ des Antragstellers

(2) Dieses Garantieversprechen gilt ab dem Abschluss des kostenpflichtigen Vertrages über eine Fördermaßnahme zwischen dem Kunden und dem Energiegestalter gemäß Ziffer 4.1 (2) (c) dieser AGB und ist beschränkt auf den nach der BnD-Erstellung ersichtlichen Förderbetrag aus den förderfähigen Investitionskosten der Rechnungen des Vorhabens sowie den maximal förderfähigen Kosten. Der Förderbetrag ist vom Kunden nach Fertigstellung der Fördermaßnahme dem Energiegestalter entsprechend nachzuweisen. Sollte sich die Investitionssumme im Nachhinein verringert haben, so reduziert sich auch der Förderbetrag. Sollte sich die Investitionssumme im Nachhinein erhöht haben, so erhöht sich dadurch der Förderbetrag jedoch nicht.

(3) Der Kunde verpflichtet sich, den Zuwendungsbescheid nach Erhalt auf Richtigkeit der dort gemachten Angaben zu prüfen und den Energiegestalter bei Abweichungen unverzüglich zu informieren. Vom Kunden nicht oder später angezeigte Abweichungen fallen nicht unter die Förder-Garantie.

(4) Dem Kunden ist bekannt, dass zwar grundsätzlich Förderung für dieselbe Fördermaßnahme auch an anderer Stelle beantragt werden kann, dies jedoch zu einer Kürzung der über den Energiegestalter beantragten Förderung auf bis zu maximal 60% der förderfähigen Investitionssumme führen kann.

(5) Für den Fall, dass ein höherer Förderbetrag in Aussicht gestellt wird, tatsächlich aber eine niedrigere Investitionssumme benötigt wird, insbesondere da die förderfähigen Investitionskosten niedriger ausfallen als erwartet, ist die Garantiesumme auf diesen niedrigeren Förderbetrag beschränkt.

(6) Der Kunde ist zur Ermittlung des endgültigen Förderbetrages nach Durchführung der Maßnahme verpflichtet, dem Energiegestalter mindestens die folgenden notwendigen, vollständigen und wahrheitsgemäßen Unterlagen über den persönlichen Login-Bereich des Kunden beim Energiegestalter unverzüglich nach Abschluss der Maßnahme zukommen zu lassen, insbesondere:

Der Kunde verwendet hierzu – soweit verfügbar – ausschließlich vom Energiegestalter zur Verfügung gestellte Vorlagen. Mittels dieser Unterlagen erstellt der Energiegestalter die BnD und übergibt die BnD-ID im Anschluss an den Kunden/den Antragsteller, damit der Antragsteller die Auszahlung selbständig beantragen kann. Der Kunde verpflichtet sich die BnD nach Erhalt auf Richtigkeit der dort gemachten Angaben zu prüfen und den Energiegestalter bei Abweichungen unmittelbar zu informieren. Zudem darf die BnD-ID bei Abweichungen vom Kunden nicht verwendet werden. Vom Kunden nicht angezeigte Abweichungen fallen nicht unter die Förder-Garantie und können nicht nachträglich ausgezahlt werden.

(7) Nach Erhalt der Unterlagen über die tatsächliche Umsetzung der Fördermaßnahme prüft der Energiegestalter diese und erstellt, sofern der Fördermittelgeber die Zuwendung zuvor per Bescheid bewilligt hat, eine BnD, deren ID er dem Kunden im Anschluss zur Verfügung stellt.

(8) Der Energiegestalter zahlt den Förderbetrag innerhalb von 12 Wochen als Garantiefall aus, wenn die folgenden Bedingungen kumulativ vorliegen:

8. Gewährleistung / Haftung

(1) Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsregelungen.

(2) Für Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz haftet der Energiegestalter unbeschränkt für vorsätzliche und grob fahrlässige Pflichtverletzungen sowie bei jeder Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Die nachfolgenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit der Energiegestalter einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen hat. Das Gleiche gilt, soweit der Energiegestalter und der Kunde eine Vereinbarung über die Beschaffenheit der Sache getroffen haben. Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.

(3) Der Energiegestalter haftet darüber hinaus beschränkt bei einer leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). Eine wesentliche Vertragspflicht ist bei Verpflichtungen gegeben, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst möglich macht oder auf deren Einhaltung der Kunde vertraut hat oder vertrauen durfte. Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Energiegestalter nur für den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Im Übrigen ist die Haftung des Energiegestalters bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

(4) Im Rahmen des Anmeldeservice haftet der Energiegestalter für die ordnungsgemäße Bearbeitung und Einreichung der Antragsformulare des Kunden beim zuständigen Verteilnetzbetreiber, nicht jedoch für die tatsächliche Bewilligung. Gleiches gilt für die Registrierung im Marktstammdatenregister.

(5) Die vorgenannten Einschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Energiegestalters, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.

9. Widerrufsrecht

Dieser Abschnitt gilt ausschließlich für Kunden, die Verbraucher sind.

Verbraucher haben bei Abschluss eines Fernabsatzgeschäfts grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht, über das der Energiegestalter nach Maßgabe des gesetzlichen Musters nachfolgend informiert. Die Ausnahmen vom Widerrufsrecht befinden sich unterhalb der nachfolgenden Widerspruchsbelehrung am Ende dieses Abschnitts 4.

Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angaben von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses, also
ab dem Tag, an dem wir die Annahme Ihres Angebotes (Ziffer 4.1 (2) dieser AGB)
erklären und Sie über das Ihnen zustehende Widerrufsrecht belehrt haben.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns, der Energiegestalter GmbH, Zionskirchstraße 73a, 10119 Berlin, Deutschland, eingetragen in das Handelsregister des AG Charlottenburg unter der Registernummer, HRB 214467 B, Tel. +49 30 311 99 754, widerruf@energie-gestalter.de, mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht
vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die
Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, sind sämtliche Leistungen zurückzugewähren. Wir haben Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag
zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen
wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Haben Sie verlangt (siehe unten „Erlöschen des Widerrufsrechts“), dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

Erlöschen Widerrufsrecht

Bitte beachten Sie: Das Widerrufsrecht erlischt, wenn der Kunde vor Beginn der Erbringung der Dienstleistung seine ausdrückliche Zustimmung auf einem dauerhaften Datenträger übermittelt hat und er seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass mit Erteilung seiner Zustimmung (z.B. durch Ankreuzen der entsprechenden
Checkbox) sein Widerrufsrecht mit vollständiger Vertragserfüllung durch den Energiegestalter erlischt.

Über das Muster-Widerrufsformular informiert der Anbieter nach der gesetzlichen
Regelung wie folgt:

Muster-Widerrufsformular

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)

An die

Energiegestalter GmbH,
Zionskirchstraße 73a,
10119 Berlin, Deutschland,
widerruf@energie-gestalter.de

— Hiermit widerrufe(n) ich/wir () den von mir/uns () abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren ()/ die Erbringung der folgenden Dienstleistung ()

— Bestellt am ()/erhalten am ()

— Name des/der Verbraucher(s)

— Anschrift des/der Verbraucher(s)

— Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)

— Datum

(*) Unzutreffendes streichen

10. Leistungsverzögerung/ Höhere Gewalt / Rücktritt / Kündigung

(1) Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von außergewöhnlichen und unvorhersehbaren Ereignissen, welche auch durch äußerste Sorgfalt des Energiegestalters nicht verhindert werden können (hierzu gehören insbesondere Streiks, behördliche oder gerichtliche Anordnungen und Fälle
nicht richtiger oder nicht ordnungsgemäßer Selbstbelieferung trotz dahingehenden Deckungsgeschäfts), hat der Energiegestalter nicht zu vertreten. Sie berechtigen den Energiegestalter dazu, die Leistung um die Dauer des behindernden Ereignisses zu verschieben.

(2) Bei Nichtverfügbarkeit aus zuvor genannten Gründen für mehr als sechs Monate kann der Energiegestalter vom Vertrag zurücktreten. Der Energiegestalter verpflichtet sich dabei, den Kunden unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit zu informieren und bereits erbrachte Gegenleistungen zu erstatten.

(3) Gerät der Kunde mit der Abnahme der bestellten Dienstleistung in Verzug, z.B. durch ausbleibende Rückmeldung, so ist der Energiegestalter nach erfolglosem Ablauf einer zuvor gesetzten, angemessenen Nachfrist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz wegen Verzug oder wegen Nichterfüllung zu beanspruchen. Während des Annahmeverzugs trägt der Kunde die Gefahr der zufälligen Verschlechterung.

(4) Der Kunde und der Energiegestalter können den jeweiligen Vertrag mit der gesetzlichen Kündigungsfrist kündigen. Eine Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für den Energiegestalter z.B. vor, wenn der Kunde im Rahmen des Förderservice dem Energiegestalter nicht alle für die Durchführung der Fördermaßnahme notwendigen Unterlagen rechtzeitig und trotz angemessener Nachfristsetzung an die vom Kunden angegebene E-Mail-Adresse zur Verfügung stellt. In diesem Fall wird dem Kunden die bis zum Zeitpunkt der Kündigung geleistete Arbeit in Rechnung gestellt. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben ausdrücklich vorbehalten.

11. Änderung dieser AGB

Unbeschadet der Regelungen in Ziffer 4.3 dieser AGB gilt Folgendes: Diese AGB können durch den Energiegestalter in für den Kunden zumutbarem Umfang geändert oder ergänzt werden, wenn dies durch gesetzliche Änderungen, Änderungen in der Rechtsprechung, bestehende Unklarheiten in den AGB oder
vergleichbaren Gründen erforderlich wird. Im Rahmen einer solchen Änderung können folgende Regelungen der AGB nicht verändert werden: Der Vertragstyp, die wesentlichen Geschäftseigenschaften („essentialia negotii“) und die Haftungsbeschränkung (es sei denn, hieraus ergeben sich lediglich Vorteile für den Kunden). In dem Fall einer Änderung werden Kunden mindestens sechs Wochen vor Inkrafttreten der Änderung in Textform (z.B. über die vom Kunden gepflegte E-Mail-Adresse) informiert. Die geänderten oder ergänzten AGB gelten, sofern der Kunde nicht vor dem Zeitpunkt des Inkrafttretens widerspricht, nachdem der Energiegestalter den Kunden auf die Folgen seines Schweigens ausdrücklich hingewiesen hat. Widerspricht der Kunde, kann der Energiegestalter diese Vereinbarung mit einer Frist von einem Monat nach Mitteilung des Widerspruchs kündigen.

12. Schlussbestimmung

(1) Als ausschließlicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus diesem Vertrag wird der Geschäftssitz des Energiegestalters vereinbart. Dies gilt auch, sofern der Kunde keinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat. Satz 1 und 2 gelten allerdings nicht, wenn der Kunde Verbraucher ist.

(2) EU-Online-Streitbeilegungsverfahren

Die EU-Kommission hat eine Internetplattform zur Online-Beilegung von Streitigkeiten betreffend vertraglicher Verpflichtungen aus Online-Verträgen geschaffen (OS-Plattform). Der Energiegestalter ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht verpflichtet und hat sich entschieden, daran nicht teilzunehmen. Kunden können die OS-Plattform unter dem folgenden Link erreichen: http://ec.europa.eu/consumers/odr/

(3) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts als vereinbart.

(4) Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Gültigkeit der übrigen
Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht.

Stand: 08. April 2025